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Programmlinie I: Gruppenbegegnungen und Austausch internationalZielstellung Zur Anbahnung neuer, Wiederbelebung früherer und Ausgestaltung langfristiger Beziehungen, von Dialog und Zusammenarbeit auf Augenhöhe fördert die Stiftung Gruppenbegegnungen aller Art, Austausch und gemeinsame Projektarbeit von Schulen, gemeinnützigen Jugend- und Bürgervereinen, kommunalen Einrichtungen und Städten in Deutschland mit vergleichbaren Partnerinstitutionen in den 15 Partnerländern der Stiftung. Dabei steht das Element der Begegnung zwischen zwei oder mehreren Gruppen aus Deutschland und aus mindestens einem Partnerland der Stiftung durch gemeinsam verbrachte Zeit und gemeinsam erlebtes Programm im Mittelpunkt. Für die thematische Ausgestaltung der Begegnung gibt es keine Einschränkungen, sofern sie nicht den Zielen der Stiftung widersprechen. Empfohlene Kriterien
Mögliche Zuschüsse
Eine Gruppenbegegnung, die die Stiftung unterstützt, hat eine Mindestdauer von 4 Aufenthaltstagen und eine Maximaldauer von 13 Aufenthaltstagen zuzüglich An- und Abreisetag. Eine Förderung ist möglich
Alternativ: bei Nutzung privater PKW können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt werden (Nachweis mit Formular PKW-Fahrtkostenerstattung) für 5 - 25 TN aus dem Ausland:
Alternativ: bei Nutzung privater PKW können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt werden (Nachweis mit Formular PKW-Fahrtkostenerstattung)
Konditionen Für das gleiche Projekt/-thema kann vom gleichen Träger nur einmal eine Förderung für eine Hinbegegnung und für eine Rückbegegnung beantragt werden. Hin- und Rückbegegnung sollten in einem Zeitraum von maximal zwei aufeinander folgenden Jahren stattfinden. Von deutschen Teilnehmern an einem Begegnungsprojekt im Ausland wird eine finanzielle Eigenbeteiligung (Barleistung) an den Fahrtkosten von mindestens 30 % erwartet. Auch Projekte mit drei Partnern können gefördert werden. Antragstellung Anträge für internationale Gruppenbegegnungen im Jahr 2019 sind grundsätzlich auf dem Antragsformular der Stiftung 2019 bis zum 31. Oktober 2018, 31. Januar 2019 bzw. 31. März 2019 zu stellen. Für die Hinbegegnung und für die Rückbegegnung ist - auch wenn sie in einem Jahr stattfinden - jeweils ein separater Antrag zu stellen.
» Zum Antragsformular
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