Antragsfristen
- Anträge für Vorhaben im Jahr 2025, die bereits in der Zeit Januar bis Mai 2025 stattfinden oder beginnen, müssen
bis zum 31. Oktober 2024
gestellt werden. - Anträge für Vorhaben im Jahr 2025, die in der Zeit Juni bis September 2025 stattfinden oder beginnen, sind
bis zum 31. Januar 2025
zu stellen. - Anträge für Vorhaben im Jahr 2025, die in der Zeit von Oktober bis Dezember 2025 stattfinden oder beginnen, sind
bis zum 1. April 2025
einzureichen. - Anträge auf Mittel für „Miniprojekte – vor Ort und hier in Deutschland“ können das ganze Jahr über gestellt werden, möglichst längerfristig,
spätestens jedoch bis 4 Wochen vor Beginn des geplanten Vorhabens.
Für alle Termine gilt der Poststempel bzw. das Abgabedatum der Unterlagen bei der Stiftung WÖB.
Vergabefristen
Die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung der eingereichten Förderanträge für das Jahr 2025 erfolgt
- bis zum 20. Dezember 2024
für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Januar bis Mai 2025 stattfinden soll - bis zum 21. April 2025
für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Juni bis September 2025 stattfinden soll - bis zum 20. Juni 2025
für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Oktober bis Dezember 2025 stattfinden soll
Die Fördermittelvergabe für das „Miniprojekte – vor Ort und hier in Deutschland“ erfolgt laufend im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
Abrechnungsfrist
Die Mittel der Stiftung sind innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Vorhabens abzurechnen.