Was die Stiftung nicht fördert
- Multilaterale Großveranstaltungen (wie z. B. Festivals, Ferienlager, Eurocamps)
- einseitige und touristische Reisen, Exkursionen, Projekt ohne Partner, Vorhaben ohne Begegnungscharakter
- satzungsmäßige Treffen – Projekte mit kommerziellem Hintergrund
- karitative Maßnahmen, Erholungsaufenthalte, medizinische Behandlungen, Hilfstransporte
- Projekte, in denen die professionelle Kunst-, Kulturausübung im Mittelpunkt steht, Wissenschaftsvorhaben
- Konzerte und Aufführungsreihen, Konzertabende
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Sachspenden, Investitionen
- Gastgeschenke
- Taschengeld
- Fahrt- und Aufenthalts-/Programmkosten für Busfahrer eines gecharterten/gemieteten Busses
- Vorhaben, die auf Spendenwerbung gerichtet sind
- Stipendien jeglicher Art, finanzielle Aufenthaltsgarantien
- Teilnehmer auf der deutschen Seite mit ständigem Wohnsitz im Ausland
- Bildungsreisen, Studienfahrten (studentische Reisen als Bestandteil der Ausbildung)
- Dienstreisen und Vorhaben mit Dienstreisecharakter, Tagegeld
- Fahrtkosten ins Ausland ohne mind. 30 % Eigenbeteiligung (Barleistung) der deutschen Teilnehmenden daran
- „Familienreisen“
- berufliche und Ausbildungsqualifizierungen und Weiterbildungen, Praktika, Hospitationen im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft
- einseitige Wissenstransfere, Seminare ohne Gegenseitigkeit, Angebote der politischen Bildung, Landeskunde- und Fremdsprachenkurse
- Maßnahmen von Bildungsstätten, die in eigenem Auftrag handeln
- Vorhaben, in denen keine Begegnung zwischen unterschiedlichen Kulturen stattfindet
- Anträge mit Textgleichheit zu früheren Jahren, vom Vorjahr abgeschriebene Anträge; inhaltlich gleiche Projekte, die vom gleichen Träger wiederholt beantragt werden
- Förderanträge von Stiftungen, Hochschulen, Universitäten und ihren studentischen Institutionen
- Maßnahmen, die einer direkten oder indirekten institutionellen Förderung gleichkommen oder der Schließung von Haushaltslücken dienen sollen
- Honorare für Leitungsmitglieder und Mitarbeiter der antragstellenden Institution
- „Referentenentsendung“ / Honorare für Referenten auf Veranstaltungen anderer Träger
- Honorare ab 121 EUR
- Sachkosten ohne erklärten Projektbezug
- nicht beantragte und bewilligte Kosten
- Maßnahmen, die bei Antragstellung bereits begonnen oder durchgeführt wurden