Programmlinie III:
Sonderprojekte

Zielstellung

Die Förderung eines Projekts mit einem individuellen Kosten- und Finanzierungsplan außerhalb und in Abweichung der Programmlinien I – II ist in begründeten wenigen Ausnahmefällen möglich, wenn es den satzungsmäßigen Zielstellungen der Stiftung, insbesondere ihren Förderschwerpunkten und erklärten Themenjahren usw., in besonderer Weise gerecht wird, öffentliche Zuwendungen für den geplanten Zweck nicht beantragt werden können und Eigenmittel in nicht ausreichendem Maße vorliegen.

Die Einbindung der Stiftung in die inhaltliche Mitgestaltung der Maßnahme ist zu prüfen.

 

Zuschussfähige Kosten

  • internationale Fahrtkosten gemäß Fahrtkostentabelle (PDF),  Unterkunft, Programmkosten, Sachausgaben, Kleinhonorare

 

Konditionen

Von deutschen Teilnehmern, die ins Ausland reisen, wird eine finanzielle Eigenbeteiligung (Barleistung) an den Fahrtkosten von mindestens 30 % erwartet.

Die Zahlung von Honoraren aus Mitteln der Stiftung ist aus arbeitsrechtlichen und steuerlichen Gründen nur an Referenten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland möglich. Dafür ist ein Honorarvertrag abzuschließen mit genauer Benennung der auszuführenden Leistung, der zeitlichen Dauer, der Honorarsumme, der Zahlungsform und Angaben zur Versteuerung. Eine Arbeitsleistung von mindestens 90 Minuten kann mit bis zu 120 EUR gefördert werden. Höhere Honorarzahlungen sind aus Eigen- und/ oder Drittmitteln zu begleichen.

Der Anteil der öffentlichen Zuwendungen und der Eigenmittel an den Gesamtkosten der Maßnahme sollte mindestens 25 % betragen.

Alle geförderten Ausgaben sind mit Einzelbelegen abzurechnen. Die Stiftung ist in allen Medien als Förderin auszuweisen.

 

Antragstellung

Zunächst ist eine formlose Voranfrage (inhaltliche Projektskizze von max. 1 DIN-A4-Seite und einem ersten Kosten- und Finanzierungsplan) an die Geschäftsstelle der Stiftung zu richten.

Nach Bestätigung der Voranfrage sind mit dem ausgefüllten Antragsformular eine Projektbeschreibung (1 Seite) sowie separat ein detaillierter Ausgabenplan und ein Einnahmenplan an die Geschäftsstelle einzureichen. Aus dem Ausgabeplan muss hervorgehen, wie sich die Einzelsummen zusammensetzen und für welche Kostenpositionen in welcher Höhe die Förderung der Stiftung beantragt wird. Sachausgaben sind mit Bezug zum Projekt darzustellen.

Honorare an Leitungsmitglieder und Mitarbeiter der eigenen Institution werden nicht gefördert.

Antragsformular (PDF)

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Antragsformular

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Fahrtkostentabelle

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